Wie die Abfindung 2026 besteuert wird
Eine Abfindung ist voll einkommensteuerpflichtig, aber in der Regel sozialversicherungsfrei. Über die Fünftelregelung (§34 EStG) wird sie rechnerisch auf fünf Jahre verteilt, was die Steuerprogression abmildert und die Steuerlast meist deutlich senkt. Voraussetzung ist eine sogenannte Zusammenballung von Einkünften in einem Kalenderjahr. Der Rechner prüft automatisch, ob die Fünftelregelung günstiger ist als die normale Besteuerung – genau wie es das Finanzamt tut.
Wie hoch ist meine Abfindung?
Als Orientierung gilt nach §1a Kündigungsschutzgesetz ein halbes Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr (Faktor 0,5). Das ist jedoch kein automatischer Anspruch: Die meisten Abfindungen werden im Aufhebungsvertrag oder Vergleich frei verhandelt, häufig mit einem Faktor zwischen 0,5 und 1,0. Passen Sie den Faktor im Rechner an Ihre Situation an.
Was hat sich 2025 geändert?
Bis Ende 2024 konnte der Arbeitgeber die Fünftelregelung direkt im Lohnsteuerabzug berücksichtigen. Seit dem 1.1.2025 entfällt das (Wachstumschancengesetz). Die Abfindung wird zunächst voll versteuert; die Ermäßigung nach §34 EStG erhalten Sie erst über die Einkommensteuererklärung des Folgejahres zurück.
Muss ich Sozialabgaben auf die Abfindung zahlen?
In der Regel nicht – Abfindungen sind beitragsfrei in der Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Eine Ausnahme gilt für freiwillig gesetzlich Krankenversicherte. Dieser Rechner berücksichtigt keine Sozialabgaben.
Wie genau ist dieser Rechner?
Der Rechner nutzt den Einkommensteuertarif §32a EStG in der Fassung für 2026, die Fünftelregelung nach §34 EStG, den Solidaritätszuschlag (mit Freigrenze) und optional die Kirchensteuer. Das Ergebnis ist eine sorgfältige Schätzung und ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Maßgeblich ist Ihr Steuerbescheid.